Beisetzungsformen

Grabarten im Überblick

Wahlgrabstätten

  • das Grab wird durch Angehörige ausgesucht
  • Vergabe des Nutzungsrechts, welches mind. die Ruhefrist beträgt
  • Grabnutzung kann verlängert werden
  • Pflege durch Angehörige, sofern kein Pflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner geschlossen wurde
  • ein oder mehrere Grabstellen möglich
  • auf Erdwahlgräbern besteht meist noch die Möglichkeit eine oder mehrere Urnen beizusetzen
  • ein Grab kann meist zu Lebzeiten schon erworben werden
  • eine Grabkennzeichnung ist möglich

Reihengrabstätten

  • wird nach der Reihe vom Friedhofsträger vergeben
  • Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht verlängert werden
  • Pflege durch Angehörige, sofern kein Pflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner geschlossen wurde
  • nur eine Grabstelle für einen Sarg oder eine Urne
  • kann nicht zu Lebzeiten erworben werden
  • eine Grabkennzeichnung ist möglich

Rasengrabstätte

  • Handhabung wie beim Reihengrab
  • keine Pflege durch die Angehörigen
  • eine Grabkennzeichnung durch eine Namensplatte ist möglich
  • eine zentrale Ablagestelle für Blumenschmuck oder Ähnliches ist vorhanden

Anonyme Grabstätte

  • Handhabung wie beim Reihengrab
  • auch „grüne Wiese“ genannt, da auf einer freien Grünfläche beerdigt wird
  • eine zentrale Ablagestelle für Blumenschmuck oder Ähnliches ist vorhanden

Urnenstelen/Kolumbarien

  • Auswahl oder Zuteilung der Kammer möglich
  • Nutzungsverlängerung bei mehrstelligen Kammern ist möglich 
  • Ein- und mehrstellige Kammer sind verfügbar
  • Erwerb des Nutzungsrechts in der Regel für 20 bis 30 Jahre
  • eine Kennzeichnung der Kammer ist möglich
  • Grabpflege entfällt

Gemeinschaftsgrabstätten

  • Handhabung wie beim Reihengrab
  • Grabstellen sind für mehrere Verstorbene vorgesehen
  • Grabkennzeichnung in der Regel durch ein Gemeinschaftsgrabmal
  • Grabpflege normalerweise durch den Friedhofsgärtner