Grabarten im Überblick
Wahlgrabstätten
- das Grab wird durch Angehörige ausgesucht
- Vergabe des Nutzungsrechts, welches mind. die Ruhefrist beträgt
- Grabnutzung kann verlängert werden
- Pflege durch Angehörige, sofern kein Pflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner geschlossen wurde
- ein oder mehrere Grabstellen möglich
- auf Erdwahlgräbern besteht meist noch die Möglichkeit eine oder mehrere Urnen beizusetzen
- ein Grab kann meist zu Lebzeiten schon erworben werden
- eine Grabkennzeichnung ist möglich
Reihengrabstätten
- wird nach der Reihe vom Friedhofsträger vergeben
- Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht verlängert werden
- Pflege durch Angehörige, sofern kein Pflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner geschlossen wurde
- nur eine Grabstelle für einen Sarg oder eine Urne
- kann nicht zu Lebzeiten erworben werden
- eine Grabkennzeichnung ist möglich
Rasengrabstätte
- Handhabung wie beim Reihengrab
- keine Pflege durch die Angehörigen
- eine Grabkennzeichnung durch eine Namensplatte ist möglich
- eine zentrale Ablagestelle für Blumenschmuck oder Ähnliches ist vorhanden
Anonyme Grabstätte
- Handhabung wie beim Reihengrab
- auch „grüne Wiese“ genannt, da auf einer freien Grünfläche beerdigt wird
- eine zentrale Ablagestelle für Blumenschmuck oder Ähnliches ist vorhanden
Urnenstelen/Kolumbarien
- Auswahl oder Zuteilung der Kammer möglich
- Nutzungsverlängerung bei mehrstelligen Kammern ist möglich
- Ein- und mehrstellige Kammer sind verfügbar
- Erwerb des Nutzungsrechts in der Regel für 20 bis 30 Jahre
- eine Kennzeichnung der Kammer ist möglich
- Grabpflege entfällt
Gemeinschaftsgrabstätten
- Handhabung wie beim Reihengrab
- Grabstellen sind für mehrere Verstorbene vorgesehen
- Grabkennzeichnung in der Regel durch ein Gemeinschaftsgrabmal
- Grabpflege normalerweise durch den Friedhofsgärtner